Die Resolution vom 6. Februar 2026 veröffentlicht die Lohnanpassungsvereinbarung für das Jahr 2026 des Tarifvertrags Trasmed, GLE, SL. Diese Vereinbarung unterliegt den Artikeln 90.2 und 3 des konsolidierten Textes des RDL 2/2015 sowie dem Königlichen Erlass 713/2010. Die Norm legt keine spezifische Umsetzungsfrist fest, bezieht sich jedoch auf die Veröffentlichung der Vereinbarung als Verpflichtung zur Einhaltung durch die vertragsschließenden Unternehmen.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015
Unternehmen des Schifffahrtssektors, die dem Tarifvertrag Trasmed, GLE, SL unterliegen, müssen die neue Lohnvereinbarung für 2026 übernehmen. Die Änderung wirkt sich direkt auf die Vergütungsbedingungen der unter diesem Tarifvertrag beschäftigten Arbeitnehmer aus. Da keine spezifische Umsetzungsfrist angegeben ist, müssen die Unternehmen die Vereinbarung unmittelbar nach deren Veröffentlichung anwenden (Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Aplicar el acuerdo de revisión salarial del año 2026 del Convenio colectivo de Trasmed, GLE, SL | art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015 |
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