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BOE-A-2026-3870 ·19. Februar 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Chemische Industrie: Drei Monate Frist zur Umsetzung der neuen Lohnvereinbarung des XXI. Tarifvertrags

Die Resolution vom 6. Februar 2026 veröffentlicht die neue Lohnvereinbarung des XXI. Gesamttarifvertrags der chemischen Industrie, die für Unternehmen des Sektors gilt. Diese Vereinbarung wird gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie des Königlichen Erlasses 713/2010 geregelt. Unternehmen müssen die neuen Lohnvereinbarungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Veröffentlichung der Vereinbarung in ihre Lohnverwaltung integrieren, wie in der Resolution vom 6. Februar 2025 und deren Aktualisierung festgelegt.

In 2 Punkten

  1. Unternehmen der chemischen Industrie müssen die neue Lohnvereinbarung in ihre Lohnverwaltung integrieren (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
  2. Dreimonatige Frist zur Umsetzung der neuen Lohnvereinbarung ab deren Veröffentlichung (Resolución de 6 de febrero de 2026)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector químico
  • Con independencia del tamaño

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que trabajen en la industria química

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector químico con más de 250 trabajadores

Wie es Betroffene betrifft

Für Unternehmen des Chemiesektors wird ein neuer Lohnrahmen festgelegt, der in die Lohnplanung integriert werden muss. Arbeitnehmer werden Änderungen ihrer Löhne gemäß der neuen Vereinbarung erfahren. Arbeitsrechtliche Berater müssen die Verträge prüfen und die Lohnbedingungen in den kommenden Monaten anpassen. Die zuständigen öffentlichen Behörden müssen die Einhaltung des neuen Tarifvertrags überwachen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Incorporar el nuevo acuerdo salarial del XXI Convenio Colectivo en la gestión salarial art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015 3 meses desde la publicación

Zeitlinie

2026-02-19pubVeröffentlichung im BOE
2026-02-19vigorInkrafttreten (Resolución de 6 de febrero de 2026)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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