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BOE-A-2026-382 ·6. Januar 2026 ·Ley critical
Verwaltungsrecht

Unternehmen und Privatpersonen: 3 Monate Zeit zur Aktualisierung offizieller Wechselkurse oder Risiko von Abweichungen

Die Resolution der Banco de España veröffentlicht die offiziellen Euro-Wechselkurse für den 5. Januar 2026 gemäß EZB-Vorgaben und legt fest, dass diese Kurse gemäß Gesetz 46/1998 (Art. 36) offizielle Wirkung entfalten. Diese Änderung betrifft alle Sektoren, die offizielle Wechselkurse für Finanz- oder Handelsgeschäfte nutzen. Die veröffentlichten Kurse ersetzen die vorherigen und müssen von Finanzinstituten sowie Händlern für offizielle Berechnungen übernommen werden.

In 2 Punkten

  1. 1 Euro = 1,1664 US-Dollar (Art. 36 Gesetz 46/1998) (art. 36 Ley 46/1998)
  2. Alle von der EZB veröffentlichten Wechselkurse haben ab dem 5. Januar 2026 offizielle Wirkung (art. 36 Ley 46/1998)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que realicen operaciones internacionales
  • Que utilicen tasas de cambio oficiales en sus cálculos

art. 36 Ley 46/1998

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que realicen operaciones internacionales
  • Que utilicen tasas oficiales en facturación o cobros

art. 36 Ley 46/1998

Gilt für dieses Profil

  • Particulares que realicen operaciones internacionales
  • Que utilicen tasas oficiales en conversiones

art. 36 Ley 46/1998

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen und Privatpersonen, die internationale Transaktionen durchführen, müssen ihre Wechselkursberechnungen ab der neuen offiziellen Veröffentlichung aktualisieren. Finanzinstitute müssen ihre internen Systeme anpassen, um die neuen Kurse abzubilden. Finanz- und Handelsberater sollten ihre Mandanten über die Aktualisierung informieren. Das Risiko von Fehlern bei Berechnungen oder Preisen steigt, wenn die neuen Kurse nicht rechtzeitig übernommen werden.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar cálculos de tasas de cambio a partir de la nueva publicación del 5 de enero de 2026 art. 36 Ley 46/1998

Zeitlinie

2026-01-06pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-05vigorInkrafttreten (art. 36 Ley 46/1998)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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