Die Resolution der Banco de España veröffentlicht die von der EZB festgelegten Euro-Wechselkurse für den 17. Februar 2026, die nun offizielle Wirkung entfalten (Art. 36 des Gesetzes 46/1998). Diese Kurse ersetzen die bisherigen und müssen bei Finanztransaktionen, Verträgen und offiziellen Mitteilungen angewendet werden. Die Änderung betrifft alle Sektoren, die den Euro als Referenzwährung nutzen.
Gilt für dieses Profil
Gilt für dieses Profil
Gilt für dieses Profil
Gilt für dieses Profil
Händler, Unternehmen und Privatpersonen, die internationale Transaktionen durchführen, müssen ihre Wechselkursberechnungen aktualisieren, um Fehler bei Preisen, Zahlungen oder Verträgen zu vermeiden. Behörden und Finanzinstitute müssen die neuen Kurse in ihren offiziellen Registern übernehmen. Finanzberater sollten ihre Kunden über die neuen Umrechnungskurse informieren, um die Genauigkeit der Berechnungen zu gewährleisten.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar tasas de cambio en operaciones financieras y comerciales | art. 36 Ley 46/1998 | 1 mes desde el 17 de febrero de 2026 |
Das Verwaltungsrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.