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Die Resolution vom 6. Februar 2026 registriert und veröffentlicht das Protokoll der Paritätischen Kommission des Kollektivvertrags der Sociedad General de Autores y Editores. Dieser Akt erfolgt gemäß den Artikeln 90.2 und 3 des Arbeitnehmerstatutgesetzes (Ley del Estatuto de los Trabajadores), in der Fassung des Königlichen Rechtsdekrets Legislativen 2/2015, und erfolgt im Rahmen des durch das Königliche Dekret 713/2010 vorgesehenen Verfahrens. Die Veröffentlichung erfolgt in Übereinstimmung mit der Resolution vom 9. April 2025, mit der der Tarifvertrag veröffentlicht wurde.
Die Sociedad General de Autores y Editores muss das Protokoll der Paritätischen Kommission innerhalb von 30 Tagen nach dessen Registrierung veröffentlichen. Die Vertreter der Autoren und Verleger, die am Kollektivvertrag beteiligt sind, müssen über den Inhalt des Protokolls informiert werden. Die Arbeitsbehörden können die Veröffentlichung als Teil der Einhaltung des festgelegten gesetzlichen Verfahrens überprüfen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Publicar el acta de la Comisión Paritaria en el BOE | art. 90.2 y 3 Ley del Estatuto de los Trabajadores | 30 días desde la fecha de registro |
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