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BOE-A-2026-3797 ·18. Februar 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Sociedad General de Autores y Editores: 30 Tage Frist zur Veröffentlichung des Protokolls der Paritätischen Kommission

Die Resolution vom 6. Februar 2026 registriert und veröffentlicht das Protokoll der Paritätischen Kommission des Kollektivvertrags der Sociedad General de Autores y Editores. Dieser Akt erfolgt gemäß den Artikeln 90.2 und 3 des Arbeitnehmerstatutgesetzes (Ley del Estatuto de los Trabajadores), in der Fassung des Königlichen Rechtsdekrets Legislativen 2/2015, und erfolgt im Rahmen des durch das Königliche Dekret 713/2010 vorgesehenen Verfahrens. Die Veröffentlichung erfolgt in Übereinstimmung mit der Resolution vom 9. April 2025, mit der der Tarifvertrag veröffentlicht wurde.

In 2 Punkten

  1. Veröffentlichung des Protokolls der Paritätischen Kommission im BOE (art. 90.2 y 3 Ley del Estatuto de los Trabajadores)
  2. Einhaltung des Königlichen Dekrets 713/2010 im Veröffentlichungsverfahren (Real Decreto 713/2010, de 28 de mayo)

Wie es Betroffene betrifft

Die Sociedad General de Autores y Editores muss das Protokoll der Paritätischen Kommission innerhalb von 30 Tagen nach dessen Registrierung veröffentlichen. Die Vertreter der Autoren und Verleger, die am Kollektivvertrag beteiligt sind, müssen über den Inhalt des Protokolls informiert werden. Die Arbeitsbehörden können die Veröffentlichung als Teil der Einhaltung des festgelegten gesetzlichen Verfahrens überprüfen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Publicar el acta de la Comisión Paritaria en el BOE art. 90.2 y 3 Ley del Estatuto de los Trabajadores 30 días desde la fecha de registro

Zeitlinie

2026-02-18pubVeröffentlichung im BOE
2026-02-18vigorInkrafttreten (resolución de 6 de febrero de 2026)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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