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Die Verordnung ECM/97/2026 hebt die bisherigen Förderrichtlinien für Internationalisierungstalente auf und legt neue Bewilligungsgrundlagen fest. Sie stützt sich auf Artikel 61.2 des Real Decreto-ley 36/2020 sowie auf Artikel 17.1 des Gesetzes 38/2003. Die Antragsfrist ist im Text nicht explizit definiert, jedoch ist davon auszugehen, dass sich dies auf die Laufzeit des Programms bis zum 31. Dezember 2026 bezieht.
Gilt für dieses Profil
art. 1
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Gilt für dieses Profil
art. 1
Unternehmen, die an Talentförderprogrammen zur Internationalisierung teilnehmen, müssen ihre Anträge an die neuen Förderrichtlinien anpassen. Die Änderung ermöglicht eine höhere Transparenz im Bewilligungsverfahren, wenngleich keine präzise Antragsfrist festgelegt wurde. Die Verwaltungsbehörden müssen ihre Bewertungsverfahren gemäß den neuen Grundlagen aktualisieren.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Revisar y adaptar solicitudes de ayuda a las nuevas bases reguladoras | art. 1 |
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