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BOE-A-2026-3450 ·14. Februar 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Unternehmen des integrierten Wasserkreislaufs: 3 Monate Frist zur Anwendung der Lohn- und Gehaltstabellen 2025-2026

Die Resolution vom 30. Januar 2026 veröffentlicht die endgültigen Lohn- und Gehaltstabellen für 2025 sowie die vorläufigen Tabellen für 2026 des VII. Bundeskollektivvertrags für den integrierten Wasserkreislauf. Die Anwendung dieser Tabellen erfolgt gemäß Art. 90.2 und 3 des Arbeitnehmerstatutgesetzes (Estatuto de los Trabajadores), in der Fassung des Königlichen Legislative Dekrets 2/2015. Die Frist für die Umsetzung beträgt drei Monate ab der Veröffentlichung im BOE (Art. 1).

In 2 Punkten

  1. Anwendung der Lohn- und Gehaltstabellen 2025 (endgültig) und 2026 (vorläufig) (art. 1)
  2. Dreimonatige Frist für die Anwendung ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung (art. 1)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector del ciclo integral del agua

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que desarrollen actividades en el sector del ciclo integral del agua

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector del ciclo integral del agua con más de 250 trabajadores

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen des Sektors des integrierten Wasserkreislaufs (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Wassernutzung, Abwasserbehandlung) müssen ihre Löhne ab dem Inkrafttreten an die neuen Lohn- und Gehaltstabellen anpassen. Die Arbeitnehmer in diesen Unternehmen erhalten eine neue Gehaltsbasis gemäß den genehmigten Tabellen. Die Anwendungsfrist beträgt drei Monate (Art. 1).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar las tablas salariales definitivas del 2025 y provisionales del 2026 del VII Convenio colectivo estatal del ciclo integral del agua art. 90.2 y 3 de la Ley del Estatuto de los Trabajadores

Zeitlinie

2026-02-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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