Die Resolution der Banco de España veröffentlicht die von der Europäischen Zentralbank gemäß Artikel 36 des Gesetzes 46/1998 genehmigten offiziellen Euro-Wechselkurse für den 11. Februar 2026. Diese Kurse ersetzen die vorherigen und gelten als offiziell für alle administrativen und kommerziellen Zwecke. Die Änderung betrifft alle Einheiten, die in Spanien Devisengeschäfte tätigen.
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Handelsunternehmen, Firmen und Privatpersonen, die internationale Transaktionen durchführen, müssen ihre Wechselkursberechnungen ab dem 11. Februar 2026 aktualisieren. Öffentliche Verwaltungen und Finanzdienstleister müssen die neuen Kurse in ihren offiziellen Vorgängen anwenden. Finanzberater sollten ihre Berechnungen überprüfen und die Änderungen ihren Kunden mitteilen. Fehler bei der Anwendung der Kurse können zu Verlusten bei Devisengeschäften führen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar cálculos de tasas de cambio a partir del 11 de febrero de 2026 | texto fuente |
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