Durch das Königliche Erlass 89/2026 werden die Artikel 2, 4, 5, 6, 9 und 13 des RD 158/2021 geändert, um die Zusammensetzung der Beratungsausschüsse des Beirats anzupassen. Es wird eine neue kollegiale Struktur mit einer stärkeren Beteiligung von Vertretern des Privatsektors und der Verwaltung geschaffen. Ziel der Änderung ist es, die Repräsentativität und Effizienz bei strategischen Entscheidungen im Bereich der kommerziellen Förderung der Kanaren zu verbessern (Art. 2, 4, 5, 6, 9, 13).
Gilt für dieses Profil
art. 2, 4, 5, 6, 9, 13
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 2, 4, 5, 6, 9, 13
Vertreter des Privatsektors und der Verwaltung auf den Kanaren müssen ihre Beteiligung in den Beratungsausschüssen gemäß der neu festgelegten Zusammensetzung anpassen. Regionale Verwaltungen und öffentliche Organe mit Zuständigkeiten für die kommerzielle Förderung müssen ihre Beteiligungsstrukturen anpassen. Da der Zeitraum für die Anpassung im Text nicht spezifiziert ist, ergibt sich keine konkrete Verpflichtung zum Handeln innerhalb einer bestimmten Frist (Art. 2, 4, 5, 6, 9, 13).
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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