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BOE-A-2026-3001 ·9. Februar 2026 ·orden Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Regelung des Staatlichen Rates für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen durch die Verordnung JUI/80/2026

Die Verordnung JUI/80/2026 legt den Regulierungsrahmen für den Staatlichen Rat für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fest, der als beratendes Organ fungiert. Diese Bestimmung ersetzt die vorherige Verordnung DSA/1009/2021 und erfolgt in Übereinstimmung mit dem Königlichen Erlass 211/2024 sowie dem Gesetz 40/2015.

In 2 Punkten

  1. Hebt die Verordnung DSA/1009/2021 vom 22. September auf (ref. indice BOE)
  2. Ergeht in Übereinstimmung mit dem Königlichen Erlass 211/2024 und Art. 22.3 des Gesetzes 40/2015 (ref. indice BOE)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Norm begründet keine unmittelbaren Verpflichtungen für den Privatsektor oder Bürger, sondern reorganisiert die beratende Struktur des Ministeriums für Jugend und Kinder. Die wesentliche Auswirkung liegt in der Ablösung des bisherigen Regulierungsrahmens durch diesen neuen Rechtsrahmen für die Beteiligung von Minderjährigen und Jugendlichen an der Verwaltung.

Zeitlinie

2026-02-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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