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BOE-A-2026-2827 ·7. Februar 2026 ·orden Geringe Auswirkung
Ausländerrecht

Innenministerium: Einrichtung eines neuen Ausländerinternierungslagers in Algeciras und Auflösung des bisherigen Zentrums

Die Verordnung INT/63/2026 sieht die Einrichtung eines neuen Ausländerinternierungslagers in Algeciras vor, während gleichzeitig das bisherige Zentrum am selben Standort aufgelöst wird. Diese Maßnahme erfolgt gemäß dem Königlichen Erlass 162/2014 vom 14. März (Ref. BOE-Index).

In 2 Punkten

  1. Einrichtung des neuen Ausländerinternierungslagers in Algeciras (Orden INT/63/2026)
  2. Auflösung des bisherigen Internierungslagers in der Gemeinde Algeciras (Orden INT/63/2026)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Maßnahme betrifft primär die Verwaltung der Generaldirektion der Polizei sowie die Grenzsicherung in der Region Cádiz durch die Umstrukturierung der Einrichtungen zur Internierung von Ausländern (Ref. BOE-Index). Im analysierten Text werden keine unmittelbaren operativen Änderungen für Privatpersonen oder Unternehmen aufgeführt.

Zeitlinie

2026-02-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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