Die Resolution 115/2025 legt die Ausgestaltung der Justizverwaltung (Oficina Judicial) für Kollegial- und Instanzgerichte gemäß dem Organischen Gesetz 1/2025 fest. Die Anwendung erfolgt nach der Übergangsbestimmung 5 dieses Gesetzes (Art. 436.2 der LO 6/1985). Die Frist für die Umsetzung beträgt drei Monate ab Inkrafttreten, wie in der Übergangsbestimmung 5 des LO 1/2025 festgelegt.
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Die Kollegial- und Instanzgerichte in Navarra müssen die neue Struktur der Justizverwaltung innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten umsetzen. Beamte und Verwaltungspersonal müssen ihre Managementprozesse und die gerichtliche Betreuung anpassen. Rechtsberater und Anwälte sollten sich über die neuen Kanäle und Strukturen informieren, um den Nutzern angemessene Dienstleistungen anbieten zu können.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Implementar la nueva estructura de Oficina Judicial dentro de los 3 meses | disposición transitoria 5 de la Ley Orgánica 1/2025 | 3 meses desde la entrada en vigor |
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