Die staatliche Luftfahrtbehörde (AESA) befreit Bauvorhaben in der Gemeinde Almería von der Pflicht zur Einholung einer vorherigen Zustimmung bezüglich luftfahrtrechtlicher Dienstbarkeiten, sofern die festgelegten technischen Bedingungen erfüllt werden (Hechos Segundo). Diese Befreiung gilt für Bauwerke, Anlagen oder Anpflanzungen, welche die Höhenbeschränkungsflächen des Flughafens Almería nicht überschreiten und die Sicherheit des Flugbetriebs nicht beeinträchtigen (Hechos Segundo). Alle Flächen, die nicht in den technischen Plänen der Entscheidung enthalten sind, gelten als nicht befreite Zonen.
Gilt für dieses Profil
Hechos Segundo
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Hechos Segundo
Für Bauträger, Eigentümer und Privatpersonen in der Gemeinde Almería wird das Genehmigungsverfahren für Bau- oder Installationsvorhaben beschleunigt, da keine vorherige Zustimmung der AESA erforderlich ist, sofern die Höhenbegrenzungen und technischen Beschränkungsflächen eingehalten werden (Hechos Segundo). Die Nichteinhaltung der Befreiungsbedingungen kann zum Widerruf der Befreiung, zur Haftung gemäß Gesetz 21/2003 und zur Einleitung von Sanktionsverfahren führen (Punto 6).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Verificar que la construcción o instalación no supera las superficies de limitación de altura en los planos técnicos | Hechos Segundo |
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