Die Resolution vom 15. Januar 2026 veröffentlicht eine Teiländerung des landesweiten Tarifvertrags für Marken der modernen Gastronomie. Die Änderungen erfolgen gemäß den Bestimmungen der Artikel 90.2 und 3 des Arbeitnehmerstatutsgesetzes (Estatuto de los Trabajadores) sowie des Königlichen Erlasses 713/2010. Die Frist für die Umsetzung beträgt 30 Tage ab der Veröffentlichung im BOE.
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art. 90.2 y 3 de la Ley del Estatuto de los Trabajadores
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Unternehmen des Sektors der modernen Gastronomie müssen ihre Arbeitspraktiken gemäß der neuen Teiländerung des Tarifvertrags aktualisieren. Die 30-Tage-Frist erfordert eine Überprüfung und Anwendung der neuen Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen. Für die Arbeitnehmer ergeben sich keine direkten Änderungen, jedoch müssen die Unternehmen ihre Verträge und Verfahren an den neuen Text anpassen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar registros de jornada laboral según el nuevo convenio | art. 90.2 y 3 de la Ley del Estatuto de los Trabajadores | 3 meses desde la entrada en vigor |
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