Die Resolution vom 15. Januar 2026 veröffentlicht eine Teiländerung des landesweiten Tarifvertrags für Marken der modernen Gastronomie. Die Änderungen erfolgen gemäß den Bestimmungen der Artikel 90.2 und 3 des Arbeitnehmerstatutsgesetzes (Estatuto de los Trabajadores) sowie des Königlichen Erlasses 713/2010. Die Frist für die Umsetzung beträgt 30 Tage ab der Veröffentlichung im BOE.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 Ley del Estatuto de los Trabajadores
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 Ley del Estatuto de los Trabajadores
Unternehmen des Sektors der modernen Gastronomie müssen ihre Arbeitspraktiken gemäß der neuen Teiländerung des Tarifvertrags aktualisieren. Die 30-Tage-Frist erfordert eine Überprüfung und Anwendung der neuen Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen. Für die Arbeitnehmer ergeben sich keine direkten Änderungen, jedoch müssen die Unternehmen ihre Verträge und Verfahren an den neuen Text anpassen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Incorporar los cambios del acuerdo parcial en el convenio colectivo en 30 días | art. 90.2 y 3 Ley del Estatuto de los Trabajadores | 30 días desde la publicación en el BOE |
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