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BOE-A-2026-2224 ·30. Januar 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Unternehmen der modernen Gastronomie: 30 Tage Frist zur Umsetzung des neuen Tarifvertrags

Die Resolution vom 15. Januar 2026 veröffentlicht eine Teiländerung des landesweiten Tarifvertrags für Marken der modernen Gastronomie. Die Änderungen erfolgen gemäß den Bestimmungen der Artikel 90.2 und 3 des Arbeitnehmerstatutsgesetzes (Estatuto de los Trabajadores) sowie des Königlichen Erlasses 713/2010. Die Frist für die Umsetzung beträgt 30 Tage ab der Veröffentlichung im BOE.

In 2 Punkten

  1. Unternehmen der modernen Gastronomie müssen Änderungen am Tarifvertrag innerhalb von 30 Tagen umsetzen (art. 90.2 y 3 Ley del Estatuto de los Trabajadores)
  2. Die Änderung basiert auf dem Königlichen Erlass 713/2010 und der am 27. November 2022 veröffentlichten Vereinbarung (disposición final)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector de marcas de restauración moderna
  • Con independencia del tamaño

art. 90.2 y 3 de la Ley del Estatuto de los Trabajadores

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que operen en el sector de marcas de restauración moderna

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen des Sektors der modernen Gastronomie müssen ihre Arbeitspraktiken gemäß der neuen Teiländerung des Tarifvertrags aktualisieren. Die 30-Tage-Frist erfordert eine Überprüfung und Anwendung der neuen Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen. Für die Arbeitnehmer ergeben sich keine direkten Änderungen, jedoch müssen die Unternehmen ihre Verträge und Verfahren an den neuen Text anpassen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar registros de jornada laboral según el nuevo convenio art. 90.2 y 3 de la Ley del Estatuto de los Trabajadores 3 meses desde la entrada en vigor

Zeitlinie

2026-01-30pubVeröffentlichung im BOE
2026-02-01vigorInkrafttreten (disposiciones finales del acuerdo)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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