Durch den Königlichen Erlass 62/2026 wird der Anhang II des Gesetzes 37/2015 geändert, um die Eigentümerschaft der Straße B-23 in Barcelona auf die Generalitat de Catalunya zu übertragen. Diese Änderung erfolgt gemäß Artikel 17 des Königlichen Erlasses 899/2025 und tritt gemäß der einzigen Schlussbestimmung in Kraft. Der Eigentümerwechsel hat keine Auswirkungen auf Nutzer oder Unternehmen.
Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.
Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.
Für die Nutzer des betroffenen Abschnitts ergeben sich keine Änderungen beim Service oder den Nutzungsbedingungen. Die zuständigen Verkehrs- und Transportbehörden müssen ihre Eigentumsregister aktualisieren. Der Eigentümerwechsel der Immobilie hat keine Auswirkungen auf Unternehmen, Privatpersonen oder öffentliche Dienste.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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