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BOE-A-2026-20899 ·7. Oktober 2026 ·Beschluss Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Stromerzeugungsanlagen: Aktualisierung der Markt-, CO2- und Gaspreise für das vierte Quartal 2026

Das Staatssekretariat für Energie aktualisiert die Vergütungswerte für den Betrieb von Stromerzeugungsanlagen, deren Kosten von Brennstoffen abhängen, für das vierte Quartal 2026 (Art. 1). Der geschätzte Strommarktpreis wird auf 113,789 €/MWh E und der Preis für CO2-Emissionsrechte auf 82,62 €/tCO2 festgelegt (Art. 1 und 2). Diese Werte werden gemäß dem Rahmen der Verordnung TED/526/2024 und dem Elektrizitätsgesetz 24/2013 festgelegt.

In 3 Punkten

  1. Geschätzter Strommarktpreis für das 4. Quartal 2026: 113,789 €/MWh E (Art. 1) (art. 1)
  2. Geschätzter Preis für CO2-Emissionsrechte: 82,62 €/tCO2 (Art. 2) (art. 2)
  3. Minderung der Bemessungsgrundlage der Produktionssteuer um 40 % für das Geschäftsjahr 2026 (Art. 1) (art. 1)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil kmu.

Esta normativa no afecta directamente al perfil selbstständige.

Gilt für dieses Profil

  • Instalaciones de generación eléctrica cuyos costes de explotación dependan esencialmente del precio del combustible

art. 1

Wie es Betroffene betrifft

Für Stromerzeugungsanlagen mit brennstoffabhängigen Kosten bestimmen diese Werte die Betriebvergütung im letzten Quartal 2026 (Art. 1). Zudem wird gemäß dem Real Decreto-ley 18/2026 die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer auf den Wert der Stromerzeugung im Jahr 2026 um 40 % gegenüber den Vergütungen dieses vierten Quartals gemindert (Art. 1).

Zeitlinie

2026-10-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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