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BOE-A-2026-19605 ·21. September 2026 ·Beschluss Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Unternehmen der tierärztlichen Versorgung: Anwendung des III. Tarifvertrags ab dem 1. Januar 2026

Der III. Tarifvertrag für tierärztliche Zentren und Dienstleistungen, unterzeichnet von der CEVE sowie den Gewerkschaften FSS-CCOO, UGT und FETICO, wurde registriert und veröffentlicht. Der Vertrag regelt die Arbeitsverhältnisse in Unternehmen der Tierversorgung, unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt und ob sie gemeinnützig oder gewinnorientiert tätig sind (Art. 2). Die Laufzeit erstreckt sich vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 (Art. 5).

In 3 Punkten

  1. Gültigkeit vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028, Art. 5 (art. 5)
  2. Kündigung des Tarifvertrags mit einer Frist von mindestens 90 Tagen, Art. 6.1 (art. 6.1)
  3. Anwendung im gesamten Staatsgebiet Spaniens, Art. 4 (art. 4)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que realicen actividades de asistencia a los animales en centros o servicios veterinarios

art. 2

Gilt für dieses Profil

  • Personas físicas que realicen actividades de asistencia a los animales en centros o servicios veterinarios

art. 2

Esta normativa no afecta directamente al perfil privatpersonen.

Gilt für dieses Profil

  • Empresas mercantiles o jurídicas de asistencia veterinaria

art. 2

Wie es Betroffene betrifft

Für Unternehmen des tierärztlichen Sektors (Gewerbebetriebe, Wohltätigkeitsorganisationen oder Stiftungen) legt der Tarifvertrag den regulatorischen Rahmen für Löhne und Berufskategorien fest, einschließlich Tierärzte, Fachtechniker und Assistenten (Art. 2 und Definitionen der Ebenen). Die Arbeitnehmer des Sektors unterliegen den vereinbarten Bedingungen im gesamten Bundesgebiet (Art. 4). Die Parteien müssen die Kündigung des Tarifvertrags mindestens 90 Tage vor dessen Ablauf mitteilen (Art. 6.1).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar las categorías profesionales y condiciones laborales del III Convenio Colectivo art. 2 y 3
Notificar la denuncia del convenio con al menos 90 días de antelación a su finalización art. 6.1 90 días antes del 31 de diciembre de 2028

Zeitlinie

2026-09-21pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-01vigorInkrafttreten (art. 5)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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