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BOE-A-2026-19485 ·19. September 2026 ·orden Mittlere Auswirkung
Ausländerrecht

Fluggäste und See-Verbindungen aus Italien: Verlängerung der Grenzkontrollen in Spanien bis zum 7. Oktober 2026

Die vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen an den spanischen Binnenlandgrenzen für den Luft- und Seeverkehr für Passagiere aus der Italienischen Republik wird verlängert (Art. 1). Diese Maßnahme erfolgt aufgrund anhaltender dringender Gründe sowie einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit. Die Verlängerung erfolgt im Rahmen des Schengener Grenzkodex (Art. 1).

In 3 Punkten

  1. Die Kontrollen gelten von 00:00 Uhr am 23. September 2026 bis 24:00 Uhr am 7. Oktober 2026, Art. 2.1 (art. 2.1)
  2. Das Ende des festgelegten Zeitraums führt zur automatischen Aufhebung der Kontrollen, Art. 2.3 (art. 2.3)
  3. Die Maßnahme kann nicht automatisch verlängert werden; eine neue begründete Entscheidung ist erforderlich, Art. 2.4 (art. 2.4)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Pasajeros procedentes de la República Italiana
  • Viajes por vía aérea o enlaces marítimos hacia España

art. 1

Wie es Betroffene betrifft

Passagiere, die auf dem Luft- oder Seeweg von Italien nach Spanien reisen, müssen an den Binnenlandgrenzen mit obligatorischen Grenzkontrollen rechnen (Art. 1). Die Maßnahme ist zeitlich befristet und endet automatisch mit Ablauf der Frist oder wenn die sie begründenden Bedrohungen entfallen (Art. 2.2 und 2.3). Automatische Verlängerungen sind nicht zulässig, sodass jede weitere Ausdehnung eine neue begründete Entscheidung erfordert (Art. 2.4).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Prever posibles retrasos o controles adicionales en vuelos y trayectos marítimos desde Italia art. 1

Zeitlinie

2026-09-19pubVeröffentlichung im BOE
2026-09-23vigorInkrafttreten (art. 2.1)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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