Die vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen an den spanischen Binnenlandgrenzen für den Luft- und Seeverkehr für Passagiere aus der Italienischen Republik wird verlängert (Art. 1). Diese Maßnahme erfolgt aufgrund anhaltender dringender Gründe sowie einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit. Die Verlängerung erfolgt im Rahmen des Schengener Grenzkodex (Art. 1).
Gilt für dieses Profil
art. 1
Passagiere, die auf dem Luft- oder Seeweg von Italien nach Spanien reisen, müssen an den Binnenlandgrenzen mit obligatorischen Grenzkontrollen rechnen (Art. 1). Die Maßnahme ist zeitlich befristet und endet automatisch mit Ablauf der Frist oder wenn die sie begründenden Bedrohungen entfallen (Art. 2.2 und 2.3). Automatische Verlängerungen sind nicht zulässig, sodass jede weitere Ausdehnung eine neue begründete Entscheidung erfordert (Art. 2.4).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Prever posibles retrasos o controles adicionales en vuelos y trayectos marítimos desde Italia | art. 1 |
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