Der III. Kollektivvertrag des Unternehmens Euro Pool System España, SLU, der zwischen der Geschäftsführung und den Gewerkschaften UGT und CCOO geschlossen wurde, wurde registriert und veröffentlicht. Die Vereinbarung regelt die Arbeitsbeziehungen und zielt auf die Verbesserung der Produktivität sowie der Arbeitsbedingungen ab (Art. 1). Die Laufzeit erstreckt sich vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 (Art. 2.3).
Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Gilt für dieses Profil
art. 2.2
Für die Arbeitnehmer von Euro Pool System España garantiert der Vertrag die Anwendung der vereinbarten Bedingungen unabhängig von der Art der Anstellung, sofern sie nicht durch das RD 2/2015 ausgeschlossen sind (Art. 2.2). Für das Unternehmen legt der Vertrag das Recht zur Arbeitsorganisation fest, einschließlich Änderungen von Arbeitsplätzen und Schichten (Art. 9). Die Gültigkeit verlängert sich stillschweigend um jeweils ganze Kalenderjahre, sofern keine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten erfolgt (Art. 3.1).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Denunciar el convenio con 3 meses de antelación si no se desea la prórroga tácita | art. 3.1 | 3 meses antes del vencimiento |
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