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BOE-A-2026-18569 ·3. September 2026 ·orden Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Pflanzensorten: Neue Arten werden in das Register für Handelsvarietäten aufgenommen

Die Verordnung APA/922/2026 ordnet die Eintragung verschiedener Pflanzensorten in das Register für Handelsvarietäten an, nachdem die entsprechenden allgemeinen und technischen Vorschriften erfüllt wurden (Art. 1 und 2). Anhang I führt die Sorten mit endgültiger Eintragung auf (Linse, Paprika, Kohl, Tomate und Ackerbohne), während Anhang II die Erhaltungssorten (Grünkohl) detailliert (Art. 1 und 2).

In 3 Punkten

  1. Aufnahme von Sorten mit endgültiger Eintragung von Linse, Paprika, Kohl, Tomate und Ackerbohne, Art. 1 (art. Primero)
  2. Eintragung von Erhaltungssorten von Grünkohl, Art. 2 (art. Segundo)
  3. Inkrafttreten am Tag nach der Veröffentlichung im BOE, Art. 4 (art. Cuarto)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas dedicadas a la producción o comercialización de las especies vegetales listadas en los anexos

art. Primero y Segundo

Gilt für dieses Profil

  • Productores o comercializadores de las variedades vegetales incluidas en la orden

art. Primero y Segundo

Wie es Betroffene betrifft

Für Erzeuger und Vermarkter der genannten Arten (Linse, Paprika, Kohl, Tomate, Ackerbohne und Grünkohl) formalisiert die Norm ihren rechtlichen Status für den Handel unter den eingetragenen Bezeichnungen (Art. 1 und 2). Detaillierte technische Informationen zu diesen Sorten sind bei der Unterabteilung für landwirtschaftliche Produktionsmittel sowie beim Spanischen Büro für Pflanzensorten erhältlich (Art. 3).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Consultar la información técnica de las nuevas variedades en la Oficina Española de Variedades Vegetales art. Tercero

Zeitlinie

2026-09-03pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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