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La Ley 5/2026 establece el reconocimiento del concebido para la aplicación de las medidas de apoyo a la familia en la Comunidad de Madrid. Esta norma añade la disposición adicional 3 al texto refundido aprobado por Decreto Legislativo 1/2010 para permitir que el estado de gestación sea computado en el acceso a dichas ayudas. La disposición tiene un régimen de entrada en vigor escalonado según la materia.
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Ley 5/2026
Para las familias en la Comunidad de Madrid, la norma permite que el concebido sea tenido en cuenta para el acceso a ayudas y medidas de apoyo, lo que puede adelantar o facilitar la obtención de beneficios familiares durante el embarazo. El impacto es principalmente en el ámbito de las ayudas sociales y de familia gestionadas por la Comunidad de Madrid. La entrada en vigor general es el 11 de julio de 2026, aunque ciertos aspectos específicos se aplican a partir del 10 de enero de 2027.
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