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BOE-A-2026-17906 ·18. August 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Kältetechnik-Unternehmen: Neue Kältemittel R-444A und R-456A für Kälteanlagen zugelassen

Die Generaldirektion für Industriestrategie sowie kleine und mittlere Unternehmen genehmigt die Aufnahme der Kältemittel R-444A und R-456A in die Liste der nach der Sicherheitsverordnung für Kälteanlagen (RD 552/2019) zulässigen Produkte. Diese Erweiterung erfolgt durch die Änderung der Anweisung IF-02, Anhang 1, Tabelle A, auf Antrag des Verbandes der Kälteunternehmen und ihrer Technologien (AEFYT). Die neuen Kältemittel werden den Sicherheitsgruppen L2 bzw. L1 zugeordnet.

In 2 Punkten

  1. Aufnahme der Kältemittel R-444A (Gruppe L2) und R-456A (Gruppe L1) in die Anweisung IF-02, Anhang 1, Tabelle A (art. Primero)
  2. Die Entscheidung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im BOE in Kraft (art. Segundo)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas de instalación o mantenimiento de sistemas frigoríficos

art. Primero

Gilt für dieses Profil

  • Técnicos o empresas autónomas que operen en el sector del frío

art. Primero

Wie es Betroffene betrifft

Für Installations- und Wartungsunternehmen im Kältetechniksektor wird die Verwendung neuer Kältemittelgemische (R-444A und R-456A) ermöglicht, die je nach thermodynamischen Eigenschaften und Sicherheitsmerkmalen technische Alternativen bieten (Art. 1). R-444A wird als A2L und R-456A als A1/A1 klassifiziert, was unterschiedliche Sicherheitsanforderungen bei der Planung der Anlagen zur Folge hat. Die Regelung tritt unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft (Art. 2).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Incorporar los refrigerantes R-444A y R-456A en los proyectos de instalaciones frigoríficas según su clasificación de seguridad art. Primero

Zeitlinie

2026-08-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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