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BOE-A-2026-17835 ·17. August 2026 ·Beschluss Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Endverbraucher und Flüssiggas-Vertreiber: Neue Verkaufspreise für Flüssiggas über Rohrleitungen ab dem 18. August 2026

Die Generaldirektion für Energiepolitik und Bergbau legt die neuen Höchstverkaufspreise vor Steuern für Flüssiggas (Flüssiggas/LPG) über Rohrleitungen fest. Diese Preise werden durch ein automatisches Aktualisierungssystem ermittelt, das internationale Börsenkurse und Vermarktungskosten kombiniert (Verordnung vom 16. Juli 1998). Die Entscheidung legt spezifische Tarife sowohl für die Versorgung von Endverbrauchern als auch für die Schüttgutversorgung von Vertriebsunternehmen fest.

In 3 Punkten

  1. Versorgung von Endverbrauchern: Fixpreis von 1,60 €/Monat und variabler Preis von 90,0025 c€/kg (Punkt 1.1). (Primero.1)
  2. Schüttgutversorgung von Vertriebsunternehmen: Preis von 75,08 (Punkt 1.2). (Primero.2)
  3. Inkrafttreten der neuen Preise ab 00:00 Uhr am 18. August 2026 (Punkt 1). (Primero)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que actúen como consumidores finales de GLP por canalización

Primero.1

Gilt für dieses Profil

  • Consumidores finales de gases licuados del petróleo por canalización

Primero.1

Gilt für dieses Profil

  • Empresas distribuidoras de GLP por canalización (suministro a granel)

Primero.2

Wie es Betroffene betrifft

Die Neufestsetzung der Höchstpreise wirkt sich direkt auf die Kostenstruktur der Flüssiggasversorgung über Rohrleitungen aus, wobei sowohl Endverbraucher als auch die Vertriebsunternehmen durch die neuen Fix- und variablen Komponenten betroffen sind.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar los nuevos precios de venta de GLP por canalización en la facturación Primero desde el 18 de agosto de 2026

Zeitlinie

2026-08-17pubVeröffentlichung im BOE
2026-08-18vigorInkrafttreten (Entrada en vigor (nota del analisis oficial del BOE))
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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