Die Resolution legt die Bedingungen für den Beifang von Blauflossen-Thunfisch während der Saison 2026 für Flotten fest, die nicht auf diese Art ausgerichtet sind (Art. II.2). Es wird eine Gesamtkontingentmenge von 233,92 Tonnen zugewiesen, die auf die Zählungen des Nordwest-Kantabrischen Meeres, des Mittelmeers, des Golfs von Cádiz sowie auf Schiffe mit Heimathafen in den Gebieten Algeciras, Barbate, Conil, La Línea oder Tarifa verteilt wird (Art. II.2). Der Fang ist auf ein Exemplar pro Schiff und Tide begrenzt, bzw. pro Tag, falls die Tide weniger als 24 Stunden dauert (Erster Punkt).
Gilt für dieses Profil
art. II.2
Gilt für dieses Profil
art. II.2
Für Schiffe der Kategorien Nordwest-Kantabrisches Meer, Mittelmeer, Golf von Cádiz und spezifische Häfen von Cádiz ist das Einbehalten von Blauflossen-Thunfisch unter strengen Mengenbeschränkungen (ein Exemplar pro Tide/Tag) zulässig (Erster Punkt). Reeder müssen eine Vorankündigungsfrist von sieben Tagen einhalten, um Sanktionen oder Quotenabzüge im Jahr 2026 aufgrund von Überschreitungen zu vermeiden (Zweiter Punkt und Erwägungsgründe). Schiffe, die auf den Fang von zweischaligen Weichtieren und Kopffüßern spezialisiert sind, sind ausgeschlossen (Art. II.2).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Comunicar por escrito la retención de capturas a la Subdirección General de Control e Inspección | Segundo | con al menos siete días de antelación al comienzo de la actividad |
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