Der XXIV Kollektivvertrag für Eisenbahn-Dienstleistungen wurde registriert und veröffentlicht. Er regelt die Arbeitsverhältnisse in den Bereichen Desinfektion, Reinigung, Be- und Entladung sowie Rangierarbeiten (Art. 2). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und endet am 31. Dezember 2029 (Art. 4). Er tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft, wobei die wirtschaftlichen Auswirkungen rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten (Art. 3).
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Für Unternehmen, die Eisenbahndienstleistungen (Reinigung, Wartung, Rangierarbeiten usw.) erbringen, schreibt der Vertrag die Anwendung neuer wirtschaftlicher Bedingungen vor, die rückwirkend zum Beginn des Jahres 2026 gelten (Art. 3). Die Arbeitnehmer im Bereich der Eisenbahn-Dienstleistungen erhalten die Garantie, dass dieser Rechtsrahmen auf dem gesamten Staatsgebiet angewendet wird (Art. 1).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Aplicar las nuevas condiciones económicas con efectos retroactivos al 1 de enero de 2026 | art. 3 | inmediato |
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