Das Rahmenabkommen für den kommerziellen Lebensmittelvertrieb, unterzeichnet von ASEDAS, CEC, CC.OO., UGT und FETICO, wird registriert und veröffentlicht (Art. 1). Das Abkommen regelt die Arbeitsbedingungen in Unternehmen der Supermärkte, Selbstbedienungsläden und Großhandelsbetriebe mit Schwerpunkt auf Lebensmitteln (Art. 2.1). Die anfängliche Laufzeit erstreckt sich bis zum 31. Dezember 2028 (Art. 5).
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Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
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Für Unternehmen des Sektors (CNAE 4711, 4639 und 4690) schafft das Abkommen einen gemeinsamen Rechtsrahmen für den Lebensmittelvertrieb, einschließlich Franchises und Angestellten von Einkaufszentralen (Art. 2.1). Beschäftigte in Supermärkten, Discountgeschäften und Lebensmittelgroßhandelsbetrieben unterliegen diesen Bedingungen (Art. 4). Warenhäuser sowie Parfümeriebetriebe sind ausdrücklich ausgeschlossen (Art. 2.2).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Verificar la adecuación de los contratos y condiciones laborales al nuevo Acuerdo Marco | art. 4 |
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