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Das Dekret-Gesetz 7/2025 von Aragon ordnet die Veröffentlichung von Beschlüssen zur Validierung von Gesundheitsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen an, basierend auf Art. 61 des Gesetzes 42/2007 und dem durch das Organische Gesetz 5/2007 verabschiedeten Statut. Der Text korrigiert Fehler im BOA Nr. 244 und veröffentlicht einen Beschluss per Resolution vom 23. Dezember 2025 (Art. 61, Schlussbestimmung).
Die Regionalverwaltungen von Aragon müssen Beschlüsse zur Validierung von Gesundheitsmaßnahmen innerhalb einer Frist von 15 Tagen ab Veröffentlichung des Dekret-Gesetzes veröffentlichen (Art. 61). Die Frist betrifft unmittelbar die für die Tiergesundheit zuständigen Institutionen. Das Verfahren erfolgt durch eine Resolution der Regionalverwaltung und nicht auf privatem Initiativrecht. Es ergeben sich keine Auswirkungen für Privatpersonen, Arbeitnehmer oder Unternehmen außerhalb des regionalen Gesundheitsmanagements.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Publicar el acuerdo de convalidación de medidas sanitarias en el BOA | art. 61 | 15 días desde la publicación del decreto-ley |
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