Zum Inhalt springen
BOE-A-2026-16553 ·30. Juli 2026 ·Real Decreto not-relevant
Förderrecht

Kommunen in Andalusien und Extremadura: 50 Millionen Euro für die Einstellung von Arbeitslosen bei Wiederaufbaumaßnahmen

Der Königliche Erlass 608/2026 regelt die direkte Gewährung von 50 Millionen Euro durch die SEPE zur Finanzierung der Einstellung von Arbeitslosen in Gemeinden in Andalusien und Extremadura, die von extremen Wetterereignissen betroffen sind (Art. 35.1 RDL 5/2026). Die Förderung deckt die Lohnkosten sowie den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (einschließlich Arbeitslosenversicherung, Berufsbildung und FOGASA) ab (Art. 35.2 RDL 5/2026). Die Vergabe erfolgt aufgrund des öffentlichen Interesses und der dringenden Notwendigkeit des Wiederaufbaus im Wege der Direktvergabe (Art. 22.2.c Ley 38/2003).

In 3 Punkten

  1. Gesamtbudget von 50 Millionen Euro für die Einstellung von Arbeitslosen (art. 35.1 RDL 5/2026)
  2. Die Förderung deckt Löhne und den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Arbeitslosigkeit, Ausbildung und FOGASA) ab (art. 35.2 RDL 5/2026)
  3. Direkte Vergabe aufgrund des öffentlichen Interesses und der Dringlichkeit beim Wiederaufbau (art. 22.2.c Ley 38/2003)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Gilt für dieses Profil

  • Persona desempleada
  • Residente en municipios de Andalucía o Extremadura afectados por fenómenos meteorológicos

art. 35.1 RDL 5/2026

Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Für die Kommunalverwaltungen der betroffenen Gebiete wird ein direkter Finanzierungsweg geschaffen, um durch die Einstellung von Arbeitslosen Werke von allgemeinem Interesse und sozialer Bedeutung auszuführen (Art. 35.1 RDL 5/2026). Für die Arbeitslosen in diesen Gemeinden bedeutet dies eine Chance auf Arbeitsmarktintegration im Rahmen von Beschäftigungsförderungsprogrammen (Art. 41 bis 46 RD 818/2021). Die Regelung garantiert die Übernahme der gesamten Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer (Art. 35.2 RDL 5/2026).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Ejecución de obras y servicios de interés general y social mediante contratación de desempleados art. 35.1 RDL 5/2026

Zeitlinie

2026-07-30pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Förderrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Förderrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt