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BOE-A-2026-16232 ·25. Juli 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Hochseeschiffe und Langleinenfischer: Aktualisierung der Quoten durch Einbeziehung von Flexibilitäten 2025 und Anwendung von Abzügen

Diese Entscheidung ändert die Aktualisierung des Zensus und die Fangmöglichkeiten der Hochsee-, Tiefsee- und Langleinenflotte (über und unter 100 Tonnen GT), die im Nordostatlantik operiert. Die Maßnahme bezieht die im Jahr 2025 entstandenen zwischenjährlichen Flexibilitäten für alle Bestände ein, begrenzt auf 10 % der angepassten Quote dieses Jahres (Art. 4.2 Verordnung EG 847/1996). Zudem werden Abzüge für im Jahr 2025 festgestellte Fangüberschreitungen angewandt; Überschreitungen, die nicht abgezogen werden können, bleiben zur Regulierung offen (Beschluss vom 4. Februar 2026).

In 3 Punkten

  1. Einbeziehung der zwischenjährlichen Flexibilitäten von 2025 bis zu einem Maximum von 10 % der angepassten Quote dieses Jahres (Resolución de 4 de febrero de 2026)
  2. Anwendung von Abzügen für Fangüberschreitungen aus 2025 gemäß der verfügbaren Quote (Resolución de 4 de febrero de 2026)
  3. Der Bestand POL/8ABDE lässt keine zwischenjährliche Flexibilität zu, sondern nur Beifang (Antecedentes)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas de pesca de altura, gran altura o buques palangreros (mayores y menores de 100 t de registro bruto) en el Atlántico Nordeste

Resolución de 4 de febrero de 2026

Gilt für dieses Profil

  • Armadores autónomos con buques de altura o palangreros en el ámbito geográfico de la Comisión de Pesca del Atlántico Nordeste

Resolución de 4 de febrero de 2026

Wie es Betroffene betrifft

Für die Reeder der Hochsee- und Langleinenflotte bedeutet die Maßnahme eine Erhöhung ihrer Quoten durch die Integration der zwischenjährlichen Flexibilität von 2025, begrenzt auf 10 % der angepassten Quote (Anhang VI). Schiffe, die ihre Quoten 2025 überschritten haben, müssen jedoch direkte Abzüge von ihren aktuellen Fangmöglichkeiten hinnehmen. Der Bestand POL/8ABDE ist von der zwischenjährlichen Flexibilität ausgeschlossen; hier ist nur ein Beifang zulässig, um die Erholung der Population zu fördern.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Compensar excesos de capturas no deducidos tan pronto se disponga de posibilidades de pesca suficientes Antecedentes

Zeitlinie

2026-07-25pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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