Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Glaubwürdigkeit entscheidet über einen Rechtsbehelf gegen die Aussetzung der Eintragung einer Beschreibungsänderung zur Umwandlung eines Gewerbeobjekts in Wohnraum. Die Registerbeamtin setzte die Eintragung aufgrund mangelnder Legitimation der Unterschrift, des Fehlens einer städtischen Lizenz zur Legalisierung der Umbaumaßnahmen sowie der fehlenden Entrichtung der entsprechenden Steuer aus.
Gilt für dieses Profil
Hechos I
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Für das antragstellende Unternehmen bestätigt der Beschluss die Aussetzung der Grundbucheintragung der Nutzungsänderung, wodurch das Objekt im Grundbuch nicht rechtmäßig als Wohnraum geführt werden kann. Der Beteiligte muss Mängel bei der Legitimation der Unterschrift beheben, die städtische Lizenz oder eine Bescheinigung über die städtische Konformität sowie die Eigenverantwortliche Erklärung über den Erstbezug vorlegen und zudem den Nachweis über die Entrichtung der entsprechenden Steuer erbringen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Legitimar la firma de la instancia ante Notario o en el Registro con DNI | Hechos II, 4.º | |
| Aportar licencia municipal y declaración responsable de primera ocupación o certificado de conformidad municipal | Hechos II, 4.º | |
| Acreditar la liquidación del impuesto correspondiente al acto solicitado | Hechos II, 2.º c) |
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