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BOE-A-2026-16077 ·23. Juli 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Versicherungs-, Rückversicherungs- und Hilfsgesellschaften: Anwendung des neuen landesweiten Tarifvertrags für den Zeitraum 2025–2028

Der neue landesweite Gesamttarifvertrag für Versicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen und mit der Sozialversicherung zusammenarbeitende Hilfsgesellschaften wird registriert und veröffentlicht (Art. 1). Die zwischen UNESPA, AMAT, CEM, ASECORE, CCOO-Servicios und UGT geschlossene Vereinbarung regelt die Arbeitsverhältnisse in diesem Sektor für den Zeitraum von 2025 bis 2028 (Vorwort).

In 3 Punkten

  1. Geltungsdauer des Tarifvertrags für den Zeitraum zwischen 2025 und 2028 (Capítulo Preliminar)
  2. Ausschluss von Vermittlern privater Versicherungen und deren externen Mitarbeitern (RD-Ley 3/2020) (art. 1.2.a)
  3. Ausschluss von kommerziellen oder zivilrechtlichen Dienstleistungen (Sachverständige, Rechtsanwälte, Prozessbevollmächtigte) (art. 1.2.c)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Entidades de seguros, reaseguros o mutuas colaboradoras con la Seguridad Social

art. 1

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 1.2

Gilt für dieses Profil

  • Entidades aseguradoras, reaseguradoras o mutuas colaboradoras

art. 1

Wie es Betroffene betrifft

Für Versicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen, Rückversicherungsbroker und Hilfsgesellschaften legt der Tarifvertrag den rechtlichen Rahmen für ihre Arbeitsverhältnisse in den nächsten drei Jahren fest (Art. 1). Von der Anwendung ausgeschlossen sind Vermittler privater Versicherungen, die dem Vertriebsgesetz (RD-Ley 3/2020) unterliegen, sowie Fachkräfte, die Dienstleistungen von kommerzieller oder zivilrechtlicher Natur erbringen, wie etwa Sachverständige, Rechtsanwälte oder Prozessbevollmächtigte (Art. 1.2).

Zeitlinie

2026-07-23pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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