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BOE-A-2026-15671 ·18. Juli 2026 ·Vereinbarung Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Spanien und das Vereinigte Königreich richten Technischen Ausschuss für Umweltkooperation in Gibraltar ein

Spanien und das Vereinigte Königreich schließen ein Verwaltungsabkommen zum Schutz der Umwelt in der Region Gibraltar ab. Das Abkommen sieht die Einrichtung eines Technischen Ausschusses vor, der dem Informationsaustausch und dem Dialog zwischen den zuständigen Behörden über Umweltfragen dient (Art. 1). Dieser Mechanismus erfolgt im Rahmen des am 14. Juli 2026 veröffentlichten Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich (BOE-Indexref.).

In 3 Punkten

  1. Einrichtung eines Technischen Ausschusses für den Informationsaustausch und den Dialog über Umweltfragen, Art. 1 (art. 1)
  2. Ordentliche Sitzungen des Ausschusses einmal jährlich, abwechselnd in Spanien und in Gibraltar, Art. 3 (art. 3)
  3. Der koordinierende Vorsitz des Ausschusses wechselt jährlich zwischen den zuständigen Behörden, Art. 3 (art. 3)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil kmu.

Esta normativa no afecta directamente al perfil selbstständige.

Esta normativa no afecta directamente al perfil privatpersonen.

Wie es Betroffene betrifft

Für die öffentlichen Verwaltungen der Region, insbesondere für den Gemeindeverband des Campo de Gibraltar (Mancomunidad de Municipios del Campo de Gibraltar), erleichtert das Abkommen durch internationale Zusammenarbeit die Bewältigung grenzüberschreitender Umweltverschmutzung (Präambel). Die zuständigen Behörden beider Länder nehmen an jährlichen ordentlichen Sitzungen teil, die abwechselnd in Spanien und in Gibraltar stattfinden (Art. 3).

Zeitlinie

2026-07-18pubVeröffentlichung im BOE
2026-06-25vigorInkrafttreten (fecha_vigencia (indice oficial del BOE))
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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