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BOE-A-2026-15573 ·17. Juli 2026 ·otro Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Aussetzung des Balearischen Gedächtnisgesetzes: Aufhebung des Gesetzes 2/2018 vorläufig gestoppt

Das Verfassungsgericht hat die Verfassungsklage gegen das Gesetz 1/2026 vom 24. März zur Aufhebung des Gesetzes 2/2018 über das demokratische Gedächtnis und die Anerkennung der Balearen zur Entscheidung zugelassen. Aufgrund der Berufung auf Artikel 161.2 der Verfassung durch die Regierung werden das Inkrafttreten und die Anwendung der angefochtenen Bestimmungen ausgesetzt (Beschluss vom 7. Juli 2026).

In 2 Punkten

  1. Aussetzung der Gültigkeit der angefochtenen Bestimmungen des Gesetzes 1/2026 (providencia de 7 de julio de 2026)
  2. Die Aussetzung wirkt für die Parteien ab dem Zeitpunkt der Einlegung der Klage am 09.06.2026 (providencia de 7 de julio de 2026)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Interesados en la aplicación de la Ley 2/2018 de memoria y reconocimiento democráticos de las Illes Balears

providencia de 7 de julio de 2026

Wie es Betroffene betrifft

Für Bürger und Privatpersonen, die sich auf das Gesetz 2/2018 über das demokratische Gedächtnis und die Anerkennung der Balearen berufen, bedeutet die Aussetzung, dass die Aufhebungsnorm keine Wirkung entfaltet, wodurch der bisherige Rechtsrahmen für die Prozessbeteiligten ab dem 09.06.2026 in Kraft bleibt. Für Dritte tritt die Aussetzung mit der Veröffentlichung des Erlasses im BOE in Kraft.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Mantener la aplicación de la Ley 2/2018 de memoria y reconocimiento democráticos de las Illes Balears ante la suspensión de su derogación art. 161.2 CE

Zeitlinie

2026-07-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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