Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Beurkundung hat einen Widerspruch zurückgewiesen, mit dem die Registrierungsnummer für eine kurzfristige touristische Vermietung in einer Immobilie in Marbella erwirkt werden sollte. Die Entscheidung bestätigt, dass die Zuweisung einer solchen Registrierungsnummer ausgeschlossen ist, wenn die Gemeinschaftsordnung festlegt, dass die Wohnungen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen. Um die touristische Nutzung zu ermöglichen, muss der Eigentümer diesen Mangel durch die Eintragung einer Satzungsänderung beheben, die dieses Verbot aufhebt.
Gilt für dieses Profil
Einschränkung der gewerblichen Nutzung von Wohneigentum durch bestehende Gemeinschaftsordnungen und Notwendigkeit formaler Satzungsänderungen für touristische Zwecke.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
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| Modificar los estatutos de la propiedad horizontal para derogar la prohibición de uso no residencial | texto fuente | |
| Interponer demanda ante el Juzgado de lo Civil de la capital de la Provincia si se desea recurrir la resolución | art. 325 y 328 de la Ley Hipotecaria | 2 meses desde la notificación |
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