Durch die Änderung des VIII. staatlichen Rahmenabkommens für Abhängigkeitsdienstleistungen werden die Anhänge V und VI eingeführt. Diese neuen Bestimmungen verpflichten Unternehmen des Sektors zur Umsetzung geplanter Maßnahmen für die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von LGTBI+-Personen, einschließlich Protokollen gegen Belästigung und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität (Anhänge V und VI).
Gilt für dieses Profil
Resolución de 29 de junio de 2026
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Resolución de 29 de junio de 2026
Für Unternehmen im Bereich privater Altenpflegeheime und häuslicher Pflege schreibt die Norm die Schaffung eines diversitätsfördernden Umfelds und die Beseitigung von Stereotypen bei der Personalauswahl vor (Anhang V, Punkte Eins und Zwei). LGTBI+-Beschäftigte erhalten einen spezifischen Schutz bei der Einstufung und beruflichen Förderung auf Basis objektiver Kriterien (Anhang V, Punkt Drei). Die Unternehmen müssen die Kosten und die Verwaltung spezifischer Schulungen für die gesamte Belegschaft, einschließlich des mittleren Managements und der Führungskräfte, übernehmen (Anhang V, Punkt Vier).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Implementar medidas de igualdad y no discriminación LGTBI+ en la empresa | Anexo V | |
| Integrar módulos de formación sobre derechos LGTBI+ en los planes de formación de la plantilla | Anexo V, Cuarto | |
| Establecer criterios de selección de personal que eviten estereotipos LGTBI+ | Anexo V, Segundo |
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