Die Banco de España hat gegen das Unternehmen Prakma Innovation, SL eine vorläufige Maßnahme zur Aussetzung des Zahlungsabwicklungsdienstes ergriffen (Art. 111 Abs. 3 Gesetz 10/2014). Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen des Verfahrens IE/LDI-1/2026 und bleibt bis zur Entscheidung über das besagte Sanktionsverfahren in Kraft (Art. 111 Gesetz 10/2014).
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Gilt für dieses Profil
Acuerdo de la Comisión Ejecutiva de 6 de julio de 2026
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Für Prakma Innovation, SL bedeutet die Maßnahme die sofortige Einstellung ihrer Tätigkeit bei der Abwicklung von Zahlungsgeschäften (Art. 111 Gesetz 10/2014). Für die Nutzer oder Kunden des Unternehmens bedeutet dies, dass Zahlungsgeschäfte über diesen Dienst während der Dauer der vorläufigen Maßnahme nicht durchgeführt werden können.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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