Mit dem Beschluss vom 26. Juni 2026 wird das Auswahlverfahren für Begleitmaßnahmen in Wohneinrichtungen (Maßnahme 7.L.03) sowie für die Ausbildung von Fachkräften (Maßnahme 7.L.04) eingeleitet, die durch den ESF+ mitfinanziert werden. Es werden Transparenz, Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sowie die Einhaltung der EU-Grundrechtecharta (Art. 73) gefordert.
Gilt für dieses Profil
art. 73
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 73
Soziale Organisationen, Betreuungseinrichtungen und Fachkräfte im Kinderschutzsektor können sich für Begleit- und Ausbildungsprojekte bewerben. Die Antragsfrist beträgt drei Monate ab Veröffentlichung (Art. 73). Die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sowie die Einhaltung von Geschlechtergleichheitskriterien müssen gewährleistet sein (Art. 73).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar candidatura para operaciones de acompañamiento a recursos residenciales o formación de profesionales | art. 73 | 3 meses desde la publicación |
| Asegurar que los criterios de selección incluyan accesibilidad para personas con discapacidad | art. 73 |
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