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BOE-A-2026-1516 ·22. Januar 2026 ·acuerdo Geringe Auswirkung
Wirtschaftsstrafrecht

Gericht Las Palmas: Ein Monat Frist zur Zuweisung von Kinderschutzverfahren

Die Zuständigkeit für Fälle von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gemäß Art. 89 bis 1 des Organischen Gesetzes über die Justiz wird ausschließlich der Stelle Nr. 3 der Ermittlungsabteilung des erstinstanzlichen Gerichts von Las Palmas de Gran Canaria übertragen. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2026 oder am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, sofern dieser später liegt (Art. 2).

In 2 Punkten

  1. Die Stelle Nr. 3 in Las Palmas de Gran Canaria bearbeitet ausschließlich Fälle von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (art. 1)
  2. Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2026 oder am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft (art. 2)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Si tienen casos de violencia contra la infancia o adolescencia en su jurisdicción

Gilt für dieses Profil

  • Si actúan como defensor o representante de menores en procedimientos judiciales

Gilt für dieses Profil

  • Si son víctimas o testigos de violencia contra la infancia o adolescencia

Gilt für dieses Profil

  • Si tienen relaciones con casos de violencia contra la infancia o adolescencia

Wie es Betroffene betrifft

Staatsanwälte und Richter in Las Palmas de Gran Canaria müssen ausschließlich Fälle von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bearbeiten. Die Justizverwaltungen müssen ihre Fallverteilung reorganisieren, um dieser Zuständigkeitszuweisung gerecht zu werden. Verteidiger und Opfer können auf ein spezialisierteres und näher am Fall orientiertes Verfahren zugreifen. Justizberater müssen ihre Verfahren aktualisieren, um die neu zugewiesene Stelle zu berücksichtigen.

Zeitlinie

2026-01-22pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-23vigorInkrafttreten (art. 2)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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