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Die Zuständigkeit für Fälle von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gemäß Art. 89 bis 1 des Organischen Gesetzes über die Justiz wird ausschließlich der Stelle Nr. 3 der Ermittlungsabteilung des erstinstanzlichen Gerichts von Las Palmas de Gran Canaria übertragen. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2026 oder am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, sofern dieser später liegt (Art. 2).
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Staatsanwälte und Richter in Las Palmas de Gran Canaria müssen ausschließlich Fälle von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bearbeiten. Die Justizverwaltungen müssen ihre Fallverteilung reorganisieren, um dieser Zuständigkeitszuweisung gerecht zu werden. Verteidiger und Opfer können auf ein spezialisierteres und näher am Fall orientiertes Verfahren zugreifen. Justizberater müssen ihre Verfahren aktualisieren, um die neu zugewiesene Stelle zu berücksichtigen.
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