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BOE-A-2026-14739 ·7. Juli 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beschluss der Generaldirektion für Industriestrategie und KMU vom 1. Juli 2026 zur Veröffentlichung der...

Der Beschluss veröffentlicht die Liste der im Juni 2026 ratifizierten europäischen Normen, einschließlich der Aktualisierung von Artikel 11.f) des Königlichen Erlasses 2200/1995 über Technologie und Forschung. Diese Änderung verpflichtet Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, ihre Arbeitszeiterfassung gemäß der neuen Norm zu aktualisieren. Die Verpflichtung gilt ab dem Inkrafttreten des Textes mit einer Anpassungsfrist von drei Monaten.

In 2 Punkten

  1. Unternehmen mit 10+ Mitarbeitern müssen die Arbeitszeiterfassung aktualisieren (art. 11.f) RD 2200/1995)
  2. Anpassungsfrist: 3 Monate ab Inkrafttreten (art. 11.f) RD 2200/1995)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con 10 o más trabajadores

art. 11.f) RD 2200/1995

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 11.f) RD 2200/1995

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern müssen ihre Arbeitszeiterfassung innerhalb von drei Monaten aktualisieren, andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (Art. 11.f RD 2200/1995). Selbstständige und kleine Unternehmen ohne Angestellte sind nicht betroffen. Die Einhaltungsfrist beginnt mit dem Inkrafttreten des Beschlusses.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar el registro de jornada conforme al artículo 11.f) del RD 2200/1995 art. 11.f) RD 2200/1995 3 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-07-07pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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