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Der Beschluss veröffentlicht die Liste der im Juni 2026 ratifizierten europäischen Normen, einschließlich der Aktualisierung von Artikel 11.f) des Königlichen Erlasses 2200/1995 über Technologie und Forschung. Diese Änderung verpflichtet Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, ihre Arbeitszeiterfassung gemäß der neuen Norm zu aktualisieren. Die Verpflichtung gilt ab dem Inkrafttreten des Textes mit einer Anpassungsfrist von drei Monaten.
Gilt für dieses Profil
art. 11.f) RD 2200/1995
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 11.f) RD 2200/1995
Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern müssen ihre Arbeitszeiterfassung innerhalb von drei Monaten aktualisieren, andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (Art. 11.f RD 2200/1995). Selbstständige und kleine Unternehmen ohne Angestellte sind nicht betroffen. Die Einhaltungsfrist beginnt mit dem Inkrafttreten des Beschlusses.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar el registro de jornada conforme al artículo 11.f) del RD 2200/1995 | art. 11.f) RD 2200/1995 | 3 meses desde entrada en vigor |
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