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BOE-A-2026-14656 ·7. Juli 2026 ·orden Hohe Auswirkung
Förderrecht

Verordnung TES/679/2026 zur Änderung der Verordnung TMS/368/2019 zur Umsetzung des Königlichen Erlasses 694/2017

Die Verordnung TES/679/2026 ändert Artikel 12.2 der Verordnung TMS/368/2019, um eine Frist von 30 Tagen für die Anpassung der Förderbedingungen in Qualifizierungsprogrammen für Arbeitslose festzulegen. Diese Änderung zielt darauf ab, die Transparenz und Zugänglichkeit von Beihilfen in Berufsbildungsprogrammen zu gewährleisten. Die Norm steht im Zusammenhang mit dem Königlichen Erlass 694/2017 sowie dem Gesetz 30/2015 und orientiert sich am Gesetz 3/2023 über Arbeit und Beschäftigung (Art. 12.2).

In 3 Punkten

  1. Verwaltungen müssen die Förderbedingungen in Qualifizierungsprogrammen für Arbeitslose innerhalb von 30 Tagen anpassen (art. 12.2)
  2. Die Änderung basiert auf dem Königlichen Erlass 694/2017 und dem Gesetz 30/2015 über Berufsbildung und Beschäftigung (art. 12.2)
  3. Das Gesetz 3/2023 über Arbeit und Beschäftigung wird als regulatorische Referenz angeführt (art. 12.2)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que participen en programas de formación para desempleados gestionados por administraciones públicas
  • A través de subvenciones destinadas a capacitación profesional

art. 12.2

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que accedan a programas de formación para desempleados a través de subvenciones administrativas

art. 12.2

Wie es Betroffene betrifft

Öffentliche Verwaltungen, die Ausbildungsprogramme für Arbeitslose verwalten, müssen ihre Förderbedingungen innerhalb von 30 Tagen aktualisieren, andernfalls riskieren sie den Verlust der Befugnis zur Gewährung von Beihilfen. Die Teilnehmer an den Ausbildungsprogrammen erhalten dadurch mehr Klarheit über die Zugangskriterien. Die Anpassungsfrist gilt für alle Qualifizierungsprogramme für Arbeitslose, unabhängig von Sektor oder Region (Art. 12.2).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Ajustar condiciones de subvención en programas de capacitación para desempleados dentro de 30 días art. 12.2 30 días

Zeitlinie

2026-07-07pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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