Die Verordnung legt die Richtlinien für die Gewährung von Fördermitteln im Rahmen des staatlichen Forschungsplans 2024–2027 fest. Anträge sind bei Technologiezentren einzureichen, gemäß Art. 17.1 des Gesetzes 38/2003, der den staatlichen Agenturen das Recht zur Verwaltung von Fördermitteln einräumt. Die Antragsfrist beträgt 30 Kalendertage ab der Veröffentlichung der Verordnung (Art. 17.1).
Gilt für dieses Profil
art. 17.1
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Gilt für dieses Profil
art. 17.1
Unternehmen, die an Forschungsprogrammen teilnehmen, müssen ihre Anträge bei Technologiezentren und nicht direkt bei den Verwaltungsbehörden einreichen. Die Frist von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung (Art. 17.1) erfordert ein schnelles Handeln. Universitäten und Technologiezentren übernehmen die Antragsverwaltung, was das Bewertungsverfahren beschleunigen kann. Der Zugang zu Fördermitteln hängt von der Verfügbarkeit dieser Zentren in der jeweiligen Region ab.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar solicitudes de ayudas en centros tecnológicos dentro de 30 días naturales | art. 17.1 | 30 días naturales desde la publicación |
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