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BOE-A-2026-14327 ·1. Juli 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Unternehmen und Selbstständige: Verzugszinssatz für Handelsgeschäfte beträgt 10,40 % im zweiten Halbjahr 2026

Die Generalsekretariat des Schatzamtes und der internationalen Finanzierung hat den gesetzlichen Verzugszinssatz für Handelsgeschäfte für das zweite Halbjahr 2026 festgelegt (Art. 2). Dieser Zinssatz beläuft sich auf 10,40 %, basierend auf der letzten Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vom 30. Juni 2026 (Art. 1 und 2). Die Maßnahme erfolgt gemäß der halbjährlichen Veröffentlichungspflicht nach dem Gesetz 3/2004 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug.

In 2 Punkten

  1. Der gesetzliche Verzugszinssatz für das zweite Halbjahr 2026 beträgt 10,40 %, Art. 2 (art. 2)
  2. Die Berechnung basiert auf dem Zinssatz der letzten EZB-Operation vom 30. Juni 2026, Art. 1 (art. 1)

Wie es Betroffene betrifft

Festlegung des Zinssatzes für Zahlungsverzug bei Handelsgeschäften für das zweite Halbjahr 2026.

Zeitlinie

2026-07-01pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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