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BOE-A-2026-14294 ·1. Juli 2026 ·Ley critical
Steuerrecht

Antragsteller auf Flächenkorrektur: Maximale Abweichung von 10 % zur Vermeidung des Verfahrens nach Artikel 199

Die Entscheidung legt fest, dass gemäß Artikel 201.3 des Hypothekengesetzes kein Verfahren nach Artikel 199 eingeleitet werden muss, wenn die Flächenabweichungen 10 % nicht überschreiten. Dies vereinfacht den Korrekturprozess und erspart ein zusätzliches Verfahren zur Feststellung von Flächenunterschieden. Die Bedingung gilt, wenn die Flächenabweichung durch eine Bescheinigung nachgewiesen wird (Art. 201.3).

In 2 Punkten

  1. Flächenabweichungen bis zu 10 % vermeiden das Verfahren nach Artikel 199 (art. 201.3)
  2. Zur Nachweises der Flächenabweichung ist eine Bescheinigung erforderlich (art. 201.3)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Solicitan rectificación de superficie
  • Diferencias de superficie no superan el 10%

Gilt für dieses Profil

  • Solicitan rectificación de superficie
  • Diferencias de superficie no superan el 10%

Gilt für dieses Profil

  • Solicitan rectificación de superficie
  • Diferencias de superficie no superan el 10%

art. 201.3

Wie es Betroffene betrifft

Eigentümer, die Anträge auf Flächenkorrektur stellen und deren Flächenabweichung 10 % nicht übersteigt, können das Verfahren nach Artikel 199 vermeiden, was Zeit und Kosten reduziert. Grundbuchämter können mehr Anträge ohne zusätzlichen Aufwand bearbeiten. Berater müssen den Prozentsatz der Abweichung und die Bescheinigung prüfen, um sicherzustellen, dass das Kriterium für den Verzicht auf das Verfahren erfüllt ist. Antragsteller müssen die entsprechende Bescheinigung vorlegen, um vom vereinfachten Verfahren zu profitieren.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Verificar que las diferencias de superficie no excedan el 10% art. 201.3
Presentar certificación de superficie para acreditar la diferencia art. 201.3

Zeitlinie

2026-07-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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