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BOE-A-2026-14010 ·27. Juni 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
DSGVO

Spanische Datenschutzbehörde: Veröffentlichung von Sanktionen über einer Million Euro

Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) veröffentlicht gemäß Art. 76.4 der Ley Orgánica 3/2018 (LOPDGDD) die gegen juristische Personen verhängten Sanktionen, die eine Million Euro übersteigen. In dieser Entscheidung werden Verstöße gegen die DSGVO detailliert aufgeführt, die von Unternehmen aus dem Telekommunikations- und Technologiesektor begangen wurden. Die Maßnahme dient der Transparenz hinsichtlich der Nichteinhaltung von Datenschutzvorschriften durch Großkonzerne.

In 2 Punkten

  1. Verpflichtende Veröffentlichung von Sanktionen über 1.000.000 EUR gegen juristische Personen gemäß Art. 76.4 LOPDGDD (art. 76.4)
  2. Sanktion in Höhe von 14.400.000 EUR gegen AMADEUS IT GROUP, SA wegen Verstößen gegen die Artikel 6 und 14 der DSGVO, Anhang (Anexo)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Personas jurídicas
  • Sanciones superiores a un millón de euros

art. 76.4

Wie es Betroffene betrifft

Für Großunternehmen (juristische Personen) bedeutet die Nichteinhaltung der DSGVO-Standards nicht nur die finanzielle Belastung durch das Bußgeld, sondern auch die öffentliche Bekanntgabe des Verstoßes (Art. 76.4 LOPDGDD). In diesem Fall werden Sanktionen von bis zu 14.400.000 Euro aufgrund von Verstößen gegen die Artikel 6 und 14 der DSGVO verzeichnet (Anhang).

Zeitlinie

2026-06-27pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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