Die Resolution der Banco de España veröffentlicht gemäß Artikel 36 des Gesetzes 46/1998 die Wechselkurse des Euro gegenüber anderen gängigen Währungen mit Wirkung ab dem 26. Juni 2026. Diese Kurse besitzen offiziellen Charakter und müssen bei Finanztransaktionen, Verträgen und geschäftlicher Kommunikation angewendet werden. Die Änderung betrifft alle Nutzer von Fremdwährungen in Spanien, insbesondere bei internationalen Zahlungen, der Rechnungsstellung und bei Zinssätzen.
Gilt für dieses Profil
art. 36 Ley 46/1998
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Unternehmer und Privatpersonen, die internationale Zahlungen leisten oder Verträge in Fremdwährungen abschließen, müssen ihre Berechnungen auf Basis der neuen Kurse aktualisieren. Behörden und Finanzinstitute müssen die neuen Wechselkurse in ihre Abrechnungs- und Zinsberechnungssysteme integrieren. Finanzberater sollten ihre Mandanten über die neuen Kurse informieren und bestehende Verträge prüfen. Händler, die in Fremdwährungen operieren, könnten Änderungen bei ihren Gewinnmargen oder Konvertierungskosten erfahren.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar tasas de cambio en sistemas de facturación y pagos internacionales | art. 36 Ley 46/1998 | 1 mes desde la publicación |
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