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BOE-A-2026-13721 ·24. Juni 2026 ·Ley critical
Verwaltungsrecht

Verwaltungen und die Generalitat von Katalonien müssen das Opferregister und die Opferzählung in ihren Zuständigkeitsbereichen aktualisieren

Die Resolution vom 16. Juni 2026 veröffentlicht ein Abkommen zwischen der Zentralverwaltung des Staates und der Generalitat von Katalonien zur Aktualisierung des Registers und der Zählung der Opfer, wie sie im Gesetz 20/2022 über das demokratische Gedächtnis und der entsprechenden katalanischen Gesetzgebung vorgesehen sind. Diese Vereinbarung legt die Koordinierung in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen fest, um die Aktualisierung des Opferregisters zu gewährleisten. Die Veröffentlichung im BOE erfolgt gemäß Artikel 48.8 des Gesetzes 40/2015 über die Rechtsordnung des öffentlichen Sektors.

In 2 Punkten

  1. Das Abkommen zwischen dem Staat und der Generalitat von Katalonien zur Aktualisierung des Opferregisters in ihren Zuständigkeitsbereichen wird veröffentlicht (art. 48.8 Ley 40/2015)
  2. Das Abkommen legt die Koordinierung zwischen beiden Verwaltungen zur Aktualisierung des Registers und der Opferzählung fest (texto del convenio)

Wen betrifft es

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  • No se especifica directamente el alcance para pymes

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  • No se especifica directamente el alcance para startups

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  • No se especifica directamente el alcance para autónomos

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  • No se especifica directamente el alcance para particulares

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  • No se especifica directamente el alcance para empresas grandes

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  • No se especifica directamente el alcance para no residentes

Wie es Betroffene betrifft

Die öffentlichen Verwaltungen und die Generalitat von Katalonien müssen ihre Opferregister innerhalb der vereinbarten Fristen koordinieren und aktualisieren, was einen erhöhten Verwaltungsaufwand und eine Verbesserung der territorialen Genauigkeit des Registers bedeutet. Die Verantwortlichen für die Politik des demokratischen Gedächtnisses in beiden Gebieten müssen neue Kooperationspflichten übernehmen. Menschenrechtsberater und Opferorganisationen können die Aktualisierung nutzen, um die Transparenz und die Datenverifizierung zu verbessern.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-06-24pubVeröffentlichung im BOE
2026-06-24vigorInkrafttreten (art. 48.8 Ley 40/2015)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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