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BOE-A-2026-13640 ·23. Juni 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Handelsrecht

Förderung von Markt- und Wettbewerbsbildung: 30-Tage-Frist für Förderanträge

Die Resolution vom 15. Juni 2026 hebt die vorangegangene Resolution vom 16. Juli 2024 auf und legt neue Grundlagen für die Gewährung von Beihilfen für Ausbildungs-, Informations- und Verbreitungsaktivitäten zu Markt- und Wettbewerbsthemen fest. Anträge müssen innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung dieser Resolution eingereicht werden (Art. 3).

In 2 Punkten

  1. Förderanträge müssen innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung eingereicht werden (art. 3)
  2. Die Resolution hebt die vom 16. Juli 2024 auf (disposicion final)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Organismos que ofrezcan formación sobre mercados y competencia

art. 1

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Wie es Betroffene betrifft

Organisationen, die Ausbildungs-, Informations- oder Verbreitungsaktivitäten zu Markt- und Wettbewerbsthemen durchführen, müssen Förderanträge innerhalb einer Frist von 30 Tagen stellen (Art. 3). Bei Nichteinhaltung erlischt der Anspruch auf die Beihilfen. Öffentliche Verwaltungen und private Einrichtungen, die in diesem Bereich tätig sind, sind unmittelbar betroffen. Die Frist ist unumstößlich und wird nicht durch externe Ursachen verlängert.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar solicitud de ayuda para actividades de formación, información o divulgación art. 3 30 días desde la publicación

Zeitlinie

2026-06-23pubVeröffentlichung im BOE
2026-07-01vigorInkrafttreten (disposicion final)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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