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Die Resolution vom 15. Juni 2026 hebt die vorangegangene Resolution vom 16. Juli 2024 auf und legt neue Grundlagen für die Gewährung von Beihilfen für Ausbildungs-, Informations- und Verbreitungsaktivitäten zu Markt- und Wettbewerbsthemen fest. Anträge müssen innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung dieser Resolution eingereicht werden (Art. 3).
Gilt für dieses Profil
art. 1
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Organisationen, die Ausbildungs-, Informations- oder Verbreitungsaktivitäten zu Markt- und Wettbewerbsthemen durchführen, müssen Förderanträge innerhalb einer Frist von 30 Tagen stellen (Art. 3). Bei Nichteinhaltung erlischt der Anspruch auf die Beihilfen. Öffentliche Verwaltungen und private Einrichtungen, die in diesem Bereich tätig sind, sind unmittelbar betroffen. Die Frist ist unumstößlich und wird nicht durch externe Ursachen verlängert.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar solicitud de ayuda para actividades de formación, información o divulgación | art. 3 | 30 días desde la publicación |
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