Die Resolution vom 3. Juni 2026 legt die Liste der LPG-Großhändler fest, die zur häuslichen Belieferung in den jeweiligen Festland- und Inselgebieten verpflichtet sind. Die Liste wird alle drei Jahre aktualisiert und im BOE veröffentlicht. Die häusliche Lieferpflicht für die zuvor benannten Betreiber (Repsol Butano, Disa Gas, Atlas) bleibt bestehen. Die Frist für die Aktualisierung beträgt drei Jahre ab der letzten Veröffentlichung (Art. 5).
Gilt für dieses Profil
art. 58 RDL 8/2014
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Gilt für dieses Profil
art. 58 RDL 8/2014
Für Nutzer von abgefülltem LPG in Größen von 8 bis 20 kg (ausgenommen Kraftstoffgemische) bleibt das Recht auf häusliche Belieferung durch den Betreiber mit dem größten Marktanteil bestehen (Art. 58 RDL 8/2014). Die betroffenen Betreiber müssen ihre Lieferkapazität in den entsprechenden Gebieten aufrechterhalten. Die Behörden müssen die Liste alle drei Jahre aktualisieren und im BOE veröffentlichen. Es gibt keine Änderungen der Nutzerrechte oder der Einreichungsfristen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Verificar si el operador de GLP envasado de 8 a 20 kg es el con mayor cuota de mercado en el territorio | art. 58 RDL 8/2014 | |
| Revisar el listado de operadores publicado en el BOE para confirmar la obligación de suministro domiciliario | art. 5 |
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