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BOE-A-2026-13559 ·22. Juni 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Verwaltungsrecht

Katalanische Verwaltungen: 23. Juni 2026 als Stichtag für die Übertragung von Vermögenswerten

Das Königliche Dekret 508/2026 erweitert die Vermögenswerte, die der Generalitat de Catalunya durch die Königlichen Dekrete 1387/2008 und 1404/2007 übertragen wurden. Die Übertragung von Funktionen und Diensten, einschließlich Immobilien, Bauwerken und Küstengebieten, tritt am 23. Juni 2026 in Kraft. Die Grundlage bilden Art. 149.3 des Statuts von Katalonien sowie das Königliche Dekret 1666/1980.

In 2 Punkten

  1. Übertragung von Immobilien und Bauwerken an Katalonien ab dem 23. Juni 2026 (texto)
  2. Wirkung ab dem 22. Juni 2026, Inkrafttreten am 23. Juni (texto)

Wie es Betroffene betrifft

Die katalanischen Verwaltungen übernehmen ab dem 23. Juni 2026 neue vermögensrechtliche Funktionen, darunter Immobilien, Bauwerke und Küstengebiete. Die Übertragung betrifft die Dienste zur Küstenordnung und deren Verwaltung. Die öffentlichen Stellen müssen ihre Verwaltungsstrukturen aktualisieren und die neuen Vermögenswerte gemäß der geltenden Rechtslage (Art. 149.3, R.D. 1666/1980) verwalten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-06-22pubVeröffentlichung im BOE
2026-06-23vigorInkrafttreten (Efectividad del traspaso desde el 23 de junio de 2026)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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