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BOE-A-2026-13284 ·18. Juni 2026 ·Ley critical
Verwaltungsrecht

Unternehmen und Privatpersonen: Ein Monat Zeit zur Aktualisierung der offiziellen Euro-Wechselkurse

Die Resolution der Banco de España veröffentlicht die offiziellen Euro-Wechselkurse für den 17. Juni 2026 gemäß der Europäischen Zentralbank. Gemäß Gesetz 46/1998 (Art. 36) erlangen diese Kurse offizielle Gültigkeit. Diese Änderung betrifft alle Nutzer, die offizielle Kurse für Finanztransaktionen, den internationalen Handel oder Steuererklärungen benötigen. Die Kurse dienen als offizieller Referenzwert für die Berechnung von Umrechnungen im In- und Ausland.

In 2 Punkten

  1. Die offiziellen Wechselkurse werden monatlich gemäß EZB (Art. 36 Gesetz 46/1998) aktualisiert (art. 36 Ley 46/1998)
  2. 1 Euro = 1,1591 US-Dollar (offizieller Wechselkurs ab dem 17.06.2026) (CAMBIOS)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que realizan operaciones internacionales
  • Que utilicen tasas de cambio oficiales en facturas o pagos

art. 36 Ley 46/1998

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que operan en mercados internacionales
  • Que realicen pagos o cobros en monedas extranjeras

art. 36 Ley 46/1998

Gilt für dieses Profil

  • Particulares que realizan operaciones de cambio de moneda
  • Que utilicen tasas oficiales en viajes o compras

art. 36 Ley 46/1998

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmer und Privatpersonen, die internationale Transaktionen durchführen, müssen ihre Umrechnungen auf Basis der neuen offiziellen Kurse aktualisieren. Behörden und Finanzinstitute, die den Euro als Referenzeinheit nutzen, müssen ihre internen Systeme anpassen. Finanzberater und Buchhalter sollten ihre Berechnungen überprüfen, um Fehler bei Erklärungen und Zahlungen zu vermeiden. Die Änderung führt keine neuen Verpflichtungen ein, erfordert jedoch eine obligatorische Aktualisierung der Referenzdaten.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar tasas de cambio en sistemas financieros y facturación art. 36 Ley 46/1998 1 mes desde la publicación

Zeitlinie

2026-06-18pubVeröffentlichung im BOE
2026-06-18vigorInkrafttreten (Resolución de 17 de junio de 2026, del Banco de España)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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